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Städtebauliche
Entwicklungsziele
Ohne
inhaltliche Diskussion über die Entwicklungsziele
Wiesbadens lassen sich städtebauliche Bedingungen
nicht festlegen. Beides gehört untrennbar zusammen.
Städtebauliche Gestaltung ist die Form für die Nutzungskonzepte,
die wir für unsere Stadt festlegen.
Die
städtebauliche Entwicklung Wiesbadens sollte einheitlichen
Prinzipien folgen. Städtebauliche Flickschusterei
muß der Vergangenheit angehören. Verstehen wir Wiesbaden
wieder als eine Einheit. Erhalten und pflegen wir
den einzigartigen Wiesbadener Charakter und passen
unsere Stadt behutsam an heutige Lebensgewohnheiten
und Anforderungen an. Es ist unbedingt notwendig
in Zusammenarbeit aller relevanter Fachämter und
Beiräte ein umfassendes stadtquartierübergreifendes
und in die Zukunft weisendes Stadtplanungskonzept
zu entwerfen in dem auch die Vororte Berücksichtigung
finden. Dazu gehört ein System von Plätzen und Grünflächen.
Wiesbaden,
Großstadt im Grünen, Freilichtmuseum des Historismus,
Nizza des Nordens sind nur einige Bezeichnungen
für die hessische Landeshauptstadt. Diesen unverwechselbaren
Charakter gilt es zu bewahren, zu pflegen und auch
auszubauen.
Eine
für das gesamte Stadtgebiet geltende Struktur- und
Entwicklungsplanung ist daher unumgänglich. Eindeutige
Festlegungen in Form einer Gestaltungssatzung sind
für die Beurteilung von Baugesuchen nach § 34 BauGB
notwendig.
Die
derzeitig gültige Gestaltungssatzung stammt von
1974!
Nichtssagende
allgemein gehaltene Festlegungen für alle Stadtquartiere
hat sie zur Bedeutungslosigkeit degradiert. Differenzierte
Festlegungen, stadtquartierbezogen sind demgegenüber
erforderlich.
Investoren
für Wiesbaden sind herzlich willkommen. Gleichwohl
muß im Interesse der Stadt der Rahmen festgelegt
sein, was in der Stadt an baulicher Entwicklung geht
oder nicht.

Karlsbader Forum, eine Investitionsruine
hemmt über Jahre die Entwicklung
Zur
Vermeidung von Investitionsruinen (z. B. Karlsbader
Forum) sollte die Stadt dazu übergehen bei der Festlegung
von städtebaulichen Verträgen den Nachweis
der Baufinanzierung als Baugenehmigungsvorraussetzung
festzulegen.
Denn:
Der
Investor geht, seine "Investition" bleibt
den Wiesbadenern erhalten.

Moderne
Architektur auch in Gewerbegebieten muß nicht einfallslos
sein
© Bürgerbeirat
der Landeshauptstadt Wiesbaden
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