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Denkmalschutz
Die
Rolle des Denkmalschutzes ist als Chance für die
Stadt zu verstehen und dementsprechend zu stärken.
Leichtfertige Abrisse erhaltenswerter Bausubstanz
darf es nicht mehr geben. Nutzungsbedingte Anpassungen
alter Bauten müssen stadtbildverträglich sein. Eine
klare Handhabung der bestehenden Gesetze (z. B. Denkmalschutzgesetz,
Ortsbildsatzung etc.) entzieht Spekulationsinteressen
den Boden und schafft wegen gleich bleibender Rahmenbedingungen
eine gerechte Handhabung.
Die
Erhaltung und Pflege des wiesbadentypischen Gebäudebestandes
ist oberste Pflicht. Es ist schon interessant, wenn
bei Stadtführungen in Bonn oder Berlin auf die Bedeutung
der Wiesbadener Bauten (besonders der Villenviertel)
hingewiesen wird, dies in Wiesbaden selber aber scheinbar
nicht erkannt wird.

Frankfurter
Straße 5, Gebäude läßt man jahrelang verkommen, um
später
baurechtliche Vorteile zu gewinnen

Die
Frankfurter Straße 5 im Mai 2004

Die
früher am Bismarckplatz gelegene Villa Frankfurter
Straße 5 in ihrer alten Pracht.
© Bürgerbeirat
der Landeshauptstadt Wiesbaden
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